Bringen und Abholen der Schulkinder

Aus Sicherheitsgründen ist die Grundschule Erlenau abgesperrt. Deshalb bitten wir Sie, vor der Haupteingangstür sich von Ihrem Kind zu verabschieden bzw. beim Abholen zu warten. Gespräche mit der Lehrkraft können zwischen 7.45 Uhr und 8.00 Uhr nicht stattfinden, weil der Lehrer in der Vorviertelstunde für alle Kinder da sein muss. Eine Klingel neben dem Haupteingang verbindet mit Sekretariat. Es wird Ihnen geöffnet, wenn Sie zur Schulleitung, zur Sprechstunde usw. ins Haus müssen.

Anfahrt zur Schule mit dem Auto

Alle Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, sollen in der Austraße außerhalb des Halteverbots aussteigen und zu Fuß über die Sixtstraße zur Schule gehen. Wegen der Sicherheit aller Kinder wird dringend gebeten, die Sixtstraße nicht zu befahren. In der Sixtstraße und im Wendekreis besteht ein absolutes Halteverbot (Feuerwehrzufahrt).

Sicherer Schulweg für die Kinder von der Ebersberger Straße her

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Kind die Fußwege entlang der Ebersberger Straße ebenso wie die Fußwegverbindung der Ebersberger Straße mit der Schule benutzt. Der Parkplatz der Gaborhalle ist als Schulweg gänzlich ungeeignet, da die Zufahrt durch den Baustellenbetrieb sehr unübersichtlich und eng ist.

Verhalten bei Schulunfällen

Schulunfälle (während der Schulzeit und auf dem Schulweg) müssen unverzüglich gemeldet werden, da die Kinder bei der Gemeinde-Unfallversicherung versichert sind. Der behandelnde Arzt, Zahnarzt oder das in Anspruch genommene Krankenhaus müssen darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

Erkrankungen des Kindes

Laut Schulordnung sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, jede Krankheit schon am 1. Tag vor Unterrichtsbeginn anzuzeigen. 

Bitte entschuldigen Sie vorzugsweise Ihr Kind per Schulmanager, damit entfällt eine schriftliche Entschuldigung. In Ausnahmefällen können Sie Ihr Kind per Telefon krankmelden. Sollte uns bis 8.15 Uhr keine Krankmeldung zugehen, so sind wir verpflichtet, bei Ihnen anzurufen bzw. weitere Nachforschungen anzustellen. Im Zweifelsfall muss die Polizei eingeschaltet werden.

Teilnahme am Schwimm- und Turnunterricht

Ist Ihr Kind krank und besucht den Unterricht, soll aber am Schwimm- oder Turnunterricht nicht teilnehmen, muss es beim Sportunterricht zuschauen bzw. den Unterricht in der Parallelklasse besuchen. Sollte ein ärztliches Attest vorliegen, entscheidet die Schulleitung zusammen mit der Lehrkraft, ob ein Kind nach Hause gehen oder später kommen darf.

Läusebefall

Läusebefall kommt immer wieder vor.

Bitte informieren Sie umgehend die Schule und gegebenenfalls Hort oder Mittagsbetreuung sowie die Eltern der Kinder, mit welchen Ihr Sohn/Ihre Tochter Kontakt hatte, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse entdeckt haben und behalten es zu Hause, bis es wieder lausfrei ist. Das ist in der Regel der Fall, sobald Sie Ihr Kind gemäß der Packungsbeilage mit einem entsprechenden Mittel aus der Apotheke behandelt haben.

Gehen Sie also bei Befall zur Apotheke und besorgen Sie sich ein Entlausungsmittel. Die Packungsbeilage enthält einen Vordruck, den Sie Ihrem Kind, wenn es läusefrei ist, als Bestätigung über die durchgeführte Behandlung mit in die Schule geben.

Sie brauchen kein ärztliches Attest, das bestätigt, dass ihr Kind läusefrei ist.

Beurlaubung von Schülern

Außerhalb der Ferientage kann eine Beurlaubung nur aus wichtigen, persönlichen Gründen genehmigt werden. Betriebsurlaub der Erziehungsberechtigten, gemeinsame Urlaubsreisen, günstige Fahrzeiten oder bereits gekaufte Flugtickets zählen laut Schulordnung nicht zu den wichtigen persönlichen Gründen! Sollten Sie ohne Befreiung durch die Schulleitung trotzdem verreisen, muss dies an das Schulverwaltungsamt der Stadt Rosenheim gemeldet werden. Sie haben dann mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung zu rechnen.

Cityroller/Handy/Smartwatches

Sollte Ihr Kind mit einem Cityroller zur Schule kommen, muss es den Roller in die dafür vorgesehene Halterung hängen. 

Handys und Smartwatches sind in der Grundschule Erlenau laut Verfügung des Kultusministeriums verboten.  Sie müssen während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet sein und dürfen erst außerhalb des Schulgeländes eingeschaltet werden.

Interkulturelle Feiern

Es finden zwei Mal im Jahr interkulturelle Feiern zu Schuljahresbeginn und -ende statt, zu denen alle Kinder und Eltern eingeladen sind.

Zusätzlich gibt es nach Möglichkeit an Pfingsten einen ökumenischen Gottesdienst in der Kirche St. Hedwig. Schülerinnen und Schüler, die daran nicht teilnehmen sollen, werden dann in der Schule parallel betreut.

Pausenregelung

Wenn es stark regnet, bleiben die Kinder im Schulgebäude. Bei leichtem Regen gehen sie ins Freie. Schicken Sie deshalb Ihr Kind bei zweifelhaftem Wetter mit wetterfester Kleidung, Mütze und evtl. einem Regenschirm in die Schule.